Ob im Urlaub Bazillus & Co lauern?
Hilfe nur gegen Cash auf Kralle ?
Egal was man ganz persönlich über Versicherungen denkt oder von ihnen, ihren Leistungen und ihrem Kleingedruckten hält: eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollte man in den Ferien und auf allen anderen Reisen jenseits der (deutschen) Grenzen sicherheitshalber doch lieber immer im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer haben bei Krankheit oder Unfall im Ausland nicht unbedingt die Spendierhosen an und zahlen generös alles. Außerdem akzeptieren viele Ärzte und Kliniken in Feriengebieten einen "normalen" Auslandskrankenschein oder die Europäische Krankenversichertenkarte von gesetzlich Versicherten nicht, wie z.B. die Elvia Reiseversicherungen vorsorglich warnen. Die Behandlung erfolgt dann als Privatpatient - natürlich nur gegen eine dementsprechend höhere Rechnung nach (nicht immer ganz nachvollziehbaren oder transparenten) Privatsätzen. Auf dem nicht selten unbescheidenen Differenzbetrag bleibt der gesetzlich Versicherte wider eigenes Erwarten häufig sitzen. Der Spruch vom "dumm gelaufen, Pech gehabt" ist dann nicht so wirklich ein leiser Trost.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen sich auch oder gerade bei Reisen in EU-Staaten gerne auf real existierende Sozialversicherungsabkommen, als eine Art Garantie für die Übernahme von Behandlungskosten. Doch diese bestehen nicht mit jedem EU-Land. Darüber hinaus sind die durch Krankheit entstehenden Kosten nur dann komplett abgedeckt, wenn der behandelnde Arzt auch wirklich nach Kassentarif abrechnet - was jedoch eher die Ausnahme ist, um es mal so zu sagen. Ein Grund, warum auch das Auswärtige Amt grundsätzlich stets den Abschluss einer Auslandsreisekranken-Versicherung empfiehlt.
Besonders problematisch wird es oder kann es werden, wenn man während einer Reise durch eine weit über einen satten Schnupfen oder durch einen, unterm Strich vielleicht alles in allem noch halbwegs glimpflichen Unfall im wahrsten Sinn des Wortes "flach gelegt" wurde: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bestimmte Leistungen - wie die in der Regel sehr teuren Krankenrücktransporte oder Ambulanzflüge - grundsätzlich nicht. Im Ernstfall können dann für einen Krankenrücktransport Kosten von bis zu mehreren zehntausend Euro auf den im akuten Stadium mehr als hilflosen Patienten zukommen.
Nicht in allen Versicherungsverträgen zu privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherungen ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten. Tipp: Einfach einmal in der Police gründlich nachsehen. Enthält der Vertrag nämlich keinen Versicherungsschutz für Auslandsreisen, muss der Urlauber die Kosten, die sonst eine Reiseversicherung übernehmen würde, aus eigener Tasche zahlen.
Noch ein Tipp: Selbst wenn die Private Krankenversicherung für das Ausland gilt, kann ein zusätzlicher Auslands-Reiseschutz Vorteile für den Geldbeutel bieten. Im Fall des Falles kann sich durch die Inanspruchnahme so einer Reiseversicherung die reelle Chance auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der eigenen Privaten Krankenversicherung am Jahresende erhöhen.
Beispiel Elvia: Diese Reise-Krankenversicherung rechnet z.B. grundsätzlich die Krankenhauskosten bei notwendiger stationärer Behandlung im Ausland unmittelbar gegenüber dem ausländischen Krankenhaus ab. Zum anderen ergeben sich aber auch Vorteile im Bereich Krankenrücktransport: So organisiert die Elvia Notrufzentrale einen Rücktransport bereits dann, wenn dies "medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist, das heißt wenn beispielsweise für den Patienten im Heimatland bessere Heilchancen durch das vertraute soziale Umfeld bestehen. Private Krankenversicherungen dagegen bieten eine Rückholung in der Regel nur an, wenn dafür eine "medizinische Notwendigkeit" besteht, sprich: Eine Verlegung wird häufig nur dann ärztlich angeordnet, wenn das Reiseland generell als "medizinisch unterversorgt" gilt. Anders gesagt: zum Beispiel im südeuropäischen Ausland sollte man (Stand Juni 2006) als Versicherter nicht immer unbedingt auf einen kostenfreien krankheitsbedingten Heimtransport bauen.